Parteiprogramm 2019-2023
S o z i a l w e r k e 68 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 28,6% 47,8% Quellen: BFS, IV-Statistik 2017 Ausländeranteil Bevölkerung 2017 25,1% 46,4% Ausländeranteil bei den Schweizer Sozialwerken (Angaben in Prozent) Ausländeranteil Arbeitslose 2017 Ausländeranteil IV-Rentner 2017 Ausländeranteil Sozialhilfe- bezüger 2017 der Gesamtbevölkerung. Die Rentenskala ist zu verfeinern. Der Export von IV-Renten ins Ausland ohne Kaufkraftbe reinigung ist zu stoppen. Bei den inzwischen häufig diag nostizierten psychischen Störungen braucht es eine strengere Überprüfung. Leistungseinschränkungs- und Leistungsbereit schaftstests müssen an der Tagesordnung sein, umMissbrauch und Fehldiagnosen vorzubeugen. Sozialhilfe darf keine Hängematte sein In den Kantonen sind die Sozialhilfegesetze so auszugestalten, dass die Sozialhilfe nicht länger ausgenutzt und missbraucht werden kann. Wer sich nicht um Integration und Arbeit bemüht, soll auch keine Hilfe bekommen. Arbeit muss sich lohnen. Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sind als unverbindliche Orientierungshilfen für die ausführenden Organe zu betrachten und dementspre chend in den kantonalen Sozialhilfe- und Fürsorgegesetzen und -verordnungen als solche zu benennen. Denn die SKOS rechnet ideologisch motiviert mit zu hohen Ansätzen. Wer eine zumutbare Arbeit verweigert oder sich sonst nicht an die Bestimmungen der Behörden hält, dessen Leistungen müssten spürbar reduziert werden können. Einer weiteren Professio nalisierung im Fürsorgewesen ist energisch entgegenzutreten. Stattdessen sind das Milizprinzip, die Gemeindeautonomie und die Bürgernähe zu stärken, da nur so für den konkreten Einzelfall eine angemessene, günstige und zugleich würdige Hilfe möglich ist. Familie, lokale Vereine, Kirchen und Unter nehmen sollen ihren wichtigen Beitrag leisten können.
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