Parteiprogramm 2019-2023

A u s s e n p o l i t i k 11 unsere Selbstbestimmung stellt die geplante institutionelle An­ bindung an die EU dar. Der Bundesrat und die EU planen den Abschluss eines Rahmenabkommens. Dieses sieht vor, dass die Schweiz sich der Rechtsentwicklung und Rechtsprechung der EU unterwerfen muss. Damit einher geht die Übernahme der EU-Gesetze. Diese Rechtsübernahme soll «dynamisch» erfolgen. Das bedeutet im Klartext nichts anderes, als dass die Schweiz Sanktionen unterworfen werden kann, wenn sie EU-Vorgaben nicht übernimmt oder nicht so, wie es die EU gerne hätte. Ob die Schweiz im Einzelfall nach dem Gusto der EU handelt, würden EU-Richter entscheiden. Dieser unter­ würfige und in die Abhängigkeit führende Pfad darf nicht be­ schritten werden. Die Schweiz muss ihre Unabhängigkeit be­ halten, um ihren Wohlstand und ihren wirtschaftlichen Erfolg verteidigen zu können. Gute Dienste Das Engagement des Roten Kreuzes, der humanitäre Einsatz der Schweiz und der Standort des internationalen Genfs ge­ hören zu unserem positiven internationalen Renommee und stützen die unparteiische und allseitig offene Haltung der Schweiz. Diese erfolgreiche Rolle ist jene des Sanitäters am Spielfeldrand, der rasch, unbürokratisch, unauffällig und un­ parteiisch Erste Hilfe leistet. Die diskreten diplomatischen Bemühungen um Frieden und Versöhnung sind den lauten Deklarationen im Rahmen des Konferenztourismus vorzuzie­ hen. Während das humanitäre Engagement bestehen bleiben soll, muss bei der Entwicklungshilfe aufgeräumt werden. So sollte beispielsweise das Ausrichten von Entwicklungshilfegel­ dern an Rücküberführungsabkommen für Asylbewerber und illegale Migranten gekoppelt werden. Statt die öffentlichen Ausgaben für Entwicklungshilfe immer weiter zu erhöhen, ist die private Spendenbereitschaft durch Steuerentlastung zu fördern.

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