Parteiprogramm 2019-2023

Keine Verstaatlichung der Familie Der Staat greift zunehmend in die Familiengestaltung ein, in­ dem er gewisse Familienformen bevorzugt. So diskriminieren etwa staatliche Subventionen und Steuererleichterungen für Krippenbetreuung die traditionelle Familie. Der Staat interve­ niert auch dort, wo die Gesellschaft problemlos funktioniert, und zahlt zum Beispiel an Kinderkrippen für Eltern, die dies finanziell nicht nötig haben. Immer mehr Lebensformen sol­ len der Ehe rechtlich gleichgestellt werden. Der Verdacht liegt nahe, dass diese Massnahmen beitragen sollen, die Gesell­ schaft zu verändern. Der Staat mischt sich so immer mehr in die Erziehung der Kinder ein, anstatt sich auf seinen Bildungs­ auftrag zu beschränken. Schule wird missbraucht Aufgrund vermeintlicher Missstände wird gerne die Schule zur Problemlösung herangezogen, sei dies im Bereich der Sexual­ erziehung, im Umgang mit Medien und Konsum oder bei der «politischen Bildung». Ein freiheitliches Verständnis geht da­ von aus, dass Eltern die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder tragen und Lehrpersonen diese Themen und Bereiche selber in Eigenverantwortung in den Unterricht einbauen können. Gleichmacherei Die geplanten Reformen des Ehe- und Familienrechts füh­ ren zu Beliebigkeit und Unverbindlichkeit. Die Ehe zwischen Mann und Frau soll geschwächt werden, indem dieser Ver­ bindung alle möglichen Formen des Zusammenlebens gleich­ gestellt werden. So wird beispielsweise die Gleichstellung von Polygamie (Vielehe) diskutiert. Die bereits anerkannte und der Ehe rechtlich gleichgestellte gleichgeschlechtliche Partner­ schaft soll als Ehe gelten. Des Weiteren will man Mechanismen einrichten, wonach das Zusammenleben von Erwachsenen mit Kindern nach einer gewissen Zeit automatisch als Familie gilt. DemMissbrauch und der Willkür wird damit Tür und Tor geöffnet. Probleme beim Erbrecht, bei den Sozialversicherun­ gen, beim Scheidungsrecht, beim Unterhalt oder beim Steuer­ recht sind vorprogrammiert. Solche Reformen führen nicht zu einer liberalen Gesellschaft, sondern zu einer Verstaatlichung des Privatlebens. Sie bedro­ hen wichtige gesellschaftliche Zellen wie die Familie, Vereine, Stiftungen, Kirchen, Nachbarschaften sowie Dorf- und Quar­ tiergemeinschaften, die unabhängig vom Staat existieren. Freie Meinungsäusserung ohne Maulkorb Die 1994 vom Volk knapp akzeptierte Rassismus-Strafnorm hat sich wie befürchtete nicht bewährt und ist abzuschaffen. Die sich stets ausweitende Gerichtspraxis zeigt die Absurdität dieser Strafnorm. Der Rückgriff aufs Strafrecht, um Meinun­ gen zu verurteilen oder jene einzuschüchtern, die diese ver­ treten, ist zutiefst undemokratisch. Eine Demokratie ist noch nie an zu viel Meinungsäusserungsfreiheit gescheitert – aber an zu wenig. M e n s c h , F a m i l i e , G e m e i n s c h a f t 126

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