Parteiprogramm 2019-2023

R e l i g i o n 122 Toleranz findet aber da ihre Grenzen, wo Religionsgemein­ schaften ihrerseits die Toleranz verachten oder gar bekämp­ fen. Darüber hinaus versteht sich von selbst, dass im Rahmen von offiziellen staatlichen Feierlichkeiten christliche Riten und Symbole als Verweis auf unser christliches Erbe dazugehören dürfen. Einhalten unserer Regeln einfordern Genau wie wir uns als Gäste in anderen Staaten den dortigen Regeln anpassen, müssen wir in der Schweiz konsequent auf die Einhaltung unseres Rechts und unserer Sitten bestehen. Parallelgesellschaften mit eigenem Rechtssystem dürfen nicht geduldet werden. Unsere freiheitliche Rechtsordnung darf sich unter keinen Umständen der Scharia beugen. Unsere Gerichte dürfen einen islamischen Kulturhintergrund keines­ falls zur Strafmilderung heranziehen. Die Duldung oder gar Beförderung von Praktiken wie Zwangsheirat, Ehrenmorden, Blutrache, weiblicher Genitalbeschneidung, Eheschliessung mit Minderjährigen oder Vielehen ist hierzulande absolut inakzeptabel. Unser Rechtsstaat hat die Pflicht, die integrale Achtung unserer Rechtsordnung auch von Einwanderern ein­ zufordern und die Gewährung jeder auch noch so geringfügig scheinenden Konzession zu vermeiden. Keine Duldung von Parallelgesellschaften Das Rechtswesen hat mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass sich beispielsweise das Problem mit dem Islamis­ mus nicht weiter verschärft. Es ist klarzumachen, dass unse­ re Regeln für alle Angehörigen von Religionsgemeinschaften gelten und jeder sich anpassen muss, der hier leben will. Die Gleichheit vor dem Gesetz gilt immer. Darum sind etwa Dis­ pensation vom Schwimmunterricht, der Anspruch auf be­ sondere Grabregeln auf öffentlichen Friedhöfen oder der Verzicht auf das Singen von Weihnachtsliedern im Kinder­ garten nicht zulässig. Auch ist die schleichende Ausbreitung von Scharia-Gepflogenheiten parallel zu unserem Rechtsstaat vehement zu unterbinden. Wer nicht vorbehaltlos zu unseren freiheitlich-demokratischen Grundrechten steht, darf nicht eingebürgert werden. Wer sich aktiv unserer Wertordnung widersetzt und nicht Schweizer Bürger ist, soll ausgewiesen werden. Muslime in der Schweiz 0 50 000 100 000 150 000 200 000 250 000 300 000 350 000 400 000 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2017 379 748 293 366 210 580 86 898 34 476 11 078 Vervierfachung seit 1990 Quelle: BFS, nur Personen ab dem 15. Altersjahr gezählt

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