Parteiprogramm 2019-2023
A u s s e n p o l i t i k 10 Verfassung missachtet Das Ziel der Schweizer Aussenpolitik ist in Artikel 2 der Bun desverfassung festgeschrieben: «Die Schweizerische Eidge nossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes.» Das Volk als Souverän bestimmt in Freiheit und Unabhängig keit über die Geschicke und die Zukunft der Schweiz. Diese in unserer Bundesverfassung verankerten Werte wie Freiheit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Neutralität werden von Bundesrat, Bundesverwaltung, aber auch von Gerichten und verschiedenen Rechtsprofessoren schleichend unterwan dert. Neutralität wird ausgehöhlt Gerade das Eidgenössische Departement für auswärtige An gelegenheiten (EDA) bemüht sich kaum mehr um eine neut rale Haltung in Konflikten. Diplomaten und Bundesräte lassen sich lieber im Scheinwerferlicht feiern und schlagen sich of fen auf eine Seite in machtpolitischen Auseinandersetzungen. Dabei würde es der Schweiz besser anstehen, wenn sie eine umfassend neutrale Haltung einnehmen würde, damit sie als glaubwürdige Vermittlerin zwischen Konfliktparteien ihre gu ten Dienste anbieten könnte. Es widerspricht auch diametral der Neutralität, wenn die Schweiz einen Sitz im UNO-Sicher heitsrat anstrebt. Dies ist aber seit Jahren der Plan der Clas se politique in Bern. Der UNO-Sicherheitsrat ist der Ort, wo über den sogenannten Weltfrieden und somit auch über Krie ge und Sanktionen bestimmt wird. Dabei eine unparteiische Haltung einzunehmen, ist nicht möglich. Diese Einmischung in das weltweite Gerangel um Macht und Ansehen kann dem neutralen Kleinstaat Schweiz aber keinerlei Vorteile bringen. Internationales Recht wird priorisiert Heute wird das internationale Recht höher eingestuft als das im eigenen Land von Parlament und Volk erlassene Recht. Dies zeigt sich darin, dass immer mehr Volksinitiativen nicht oder nicht korrekt umgesetzt werden. Dieses fremde Recht, das oft trügerisch als «Völkerrecht» betitelt wird, ist aber we nig oder oft überhaupt nicht demokratisch legitimiert. Auch der Bezug zu den Menschenrechten ist irreführend. Was heute im politischen Kalkül um Macht und Einfluss als Menschen rechte bezeichnet wird, hat nichts mehr mit der anfängli chen Bedeutung zu tun, sondern ist eine Weiterentwicklung und ausdehnende Interpretation der ursprünglichen Charta der Menschenrechte durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die internationalen Gerichte legen ihre Zurückhaltung immer mehr beiseite, mischen sich in natio nales Recht ein und missachten die Verfassungen der Staaten. Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Rechtsetzung werden damit immer mehr ausgehöhlt. Die ordnungspoliti sche Errungenschaft der Gewaltentrennung geht verloren. Der schleichende EU-Beitritt Selbstbestimmung bedeutet: keine institutionelle Einbindung an die EU und damit keine aufgezwungenen Rechtsübernah men und keine fremden Richter. Der gefährlichste Angriff auf
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